Versicherungen

  • Die Doppelversicherung bei einer Haftpflichtversicherung Nach der gesetzlichen Definition des § 59 Abs. 1 VVG liegt eine Doppelversicherung vor, wenn dasselbe Risiko gleich bei mehreren Versicherungsgesellschaften versichert ist, und die Entschädigungsleistung, die auch bei einer Doppelversicherung von jedem der Versicherungsgesellschaften, bei denen ein Versicherungsvertrag besteht, die zu leisten ist, den ... weiter